Private und gesetzliche KrankenversicherungSystemunterschiede |
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1. In der privaten Krankenversicherung ist jeder freiwillig versichert Die Private Krankenversicherung (PKV) kennt nur freiwillig Versicherte; sie muß sich daher am Markt behaupten und durch ihr Leistungsangebot und durch ihre Beiträge überzeugen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind die meisten pflichtversichert. Insbesondere Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze haben keine Wahl. Sie müssen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sein und können lediglich unter den gesetzlichen Krankenkassen wählen. Wer mehr verdient, kann zur Privatversicherung wechseln. Außerdem haben Beamte, Selbständige und Freiberufler die Möglichkeit, sich privat zu versichern, und zwar unabhängig vom Einkommen. Wer von der GKV zur PKV wechselt, der ist an diese Entscheidung gebunden. Eine Rückkehr zur GKV ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen bsplw. bei Arbeitslosigkeit oder wenn das Gehalt zu einem späteren Zeitpunkt die Pflichtgrenze unterschreitet. |
2. In der PKV sind Sie selbst Vertragspartner Ihres Arztes oder im Krankenhaus In der Privat-Krankenversicherung suchen Sie sich selber Ihren Arzt, Ihr Krankenhaus oder Ihren Masseur aus. Der Behandlungsvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrem Arzt, Krankenhaus oder sonstigem Heilbehandlern geschlossen. Sie erhalten für alle Leistungen eine Rechnung, die Sie selber überprüfen können und die die Grundlage für die Leistungserstattung Ihres PKV-Unternehmens ist. In der gesetzlichen Krankenkasse gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Sie können unter den Vertragsärzten und z. B. auch Masseuren wählen. Sie erhalten keine Rechnungen. Alle Leistungen werden unmittelbar von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Zahlreiche Zuzahlungen sind allerdings direkt in bar zu entrichten. |
3. In der PKV wird jede Person einzeln und individuell nach ihrem Bedarf versichert In der PKV gilt der Grundsatz der individuellen Versicherung. Für jede Person wird ein eigener Versicherungsvertrag mit einem eigenen Beitrag abgeschlossen. Dafür kann der Umfang des Versicherungsschutzes – vom Basis bis zum Spitzenschutz – jeweils individuell bestimmt werden. In der GKV können Familienmitglieder unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert werden. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich mitversichert. Der nicht erwerbstätige Ehegatte ist nur dann kostenfrei mitversichert, wenn er über kein oder nur ein minimales eigenes Einkommen verfügt. Der Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einheitlich festgelegt. Eine individuelle Erweiterung des Versicherungsschutzes kann durch den Abschluß privater Zusatzversicherungen erreicht werden. |
4. Die private Krankenversicherung berechnet die Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip Maßgeblich in der PKV ist das Alter und der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung sowie das Geschlecht und der Umfang des gewählten Versicherungsschutzes. Grundsätzlich gilt, je früher jemand zur Privatversicherung wechselt, desto günstiger ist der Beitrag. Je umfassender der gewählte Versicherungsschutz, desto höher ist auch der Beitrag. Die Beiträge in der GKV werden abhängig vom Einkommen berechnet (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Ein Bezug zum versicherten Leistungsumfang besteht grundsätzlich nicht. Zur Verkleinerung von Beitragssatzunterschieden zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt es einen Risikostrukturausgleich, der den Beitragssatz einzelner Krankenkassen zuweilen in Milliardenumfang zugunsten anderer Krankenkassen belastet. |
5. In der PKV wird Vorsorge für das Alter gebildet Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Dies führt zwangsläufig zu höheren Gesundheitskosten. Der sich schrittweise verändernde Altersaufbau der Bevölkerung wird zu weiteren Belastungen führen. Heute ist jeder fünfte Bundesbürger älter als 60 Jahre; im Jahr 2030 wird jeder dritte Bürger älter als 60 Jahre sein. Deshalb sorgt die PKV vor. Sie bildet sogenannte Alterungsrückstellungen zur Verminderung der Beiträge im Alter. Die GKV arbeitet nach dem Umlageverfahren. Hier müssen Junge durch ihren Beitrag die höheren Gesundheitskosten für Ältere mitfinanzieren. |
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